Ukraine

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Unterstützung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet mit ihrem Projekt "Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine" betroffenen Personen Unterstützung bei täglichen Verbraucherthemen wie als Beispiel GEZ, Handyverträge, Versicherungen und vielem mehr an.

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Website der Verbraucherzentrale BW.

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/verbraucherzentrale/podkast-informaciya-dlya-spozhivachiv-u-nimechchini-podcast-auf-ukrainisch-7318

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben in der Regel ab dem 01.06.2022 Anspruch auf Bürgergeld, das über das Jobcenter ausgezahlt wird.

Ein Antrag sollte rechtzeitig vorher gestellt werden, da längere Bearbeitungszeiten entstehen können.


Informationen zur Antragstellung sowie einen Link zum Antrag finden Sie auf unserer Seite:

Antragstellung und Formulare

Weitere Vordrucke, speziell für Personen aus der Ukraine, die das Jobcenter bei einer Antragstellung unbedingt benötigt:


Weitere hilfreiche Broschüren und Infoblätter (teilweise auf ukrainisch):


Hier noch einige spezielle Hinweise für die Antragstellung ukrainischer Geflüchteter:

  • Aufenthaltstitel: Bitte fügen Sie eine Fiktionsbescheinigung bei. Erst bei Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung ist ein Übergang ins Bürgergeld möglich.
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
  • Geben Sie uns einen Hinweis über die Krankenkasse, bei der Sie krankenversichert werden möchten.
  • Fügen Sie einen Nachweis über Ihre Kosten der Unterkunft bei, z.B. Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.


Informationen in ukrainischer Sprache von der Agentur für Arbeit finden Sie hier:

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
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